Nachdem ich nun aus dem Urlaub zurück bin, gibt es auch gleich die erste News. Wie schon vor einigen Tagen auf eeepcnews.de zu lesen war, hat die britische Firma Psion einige Schreiben verschickt, in denen es um den Begriff “Netbook” als geschützte Marke geht. Psion hat sich vor etlichen Jahren den Begriff “netBook” in den USA, Europa, Hong Kong, Singapur und Kanada schützen lassen.
In dem Schreiben fordert Psion die Betreiber auf, den Begriff “Netbook” von ihrer Website zu entfernen.

Wie nun aber gegenüber jkOnTheRun bekannt gegeben wurde, sind von dieser “Vorwahnung” allerdings nur Hersteller, Händler und Websites betroffen die den Begriff kommerziell benutzen.
Darunter fallen unter anderem auch msi-wind.de und eeepcnews.de. Schließlich verdienen wir mit der gezielten Netbook Werbung Geld.
Sascha hat an Psion bereits eine mail geschickt um die rechtliche Lage zu klären. Ich hoffe die Antwort wird positiv ausfallen.

Ich kann es verstehen das Psion auf sein Markenrecht besteht und finde es durchaus fair das sie eine großzügige Frist gesetzt haben, auf der anderen Seite finde ich es schade das sich ein Hersteller, nachdem er Jahrelang keine Produkte mehr unter dem Namen “Netbook” veröffentlicht hat, über diesen Weg zurück meldet.

psion


This post has 6 comments.

  1. Thrillseeker
    28 Dez 08 6:41

    Ein gutes Beispiel wie man rechtliche Fragen auch klären kann. Bin selbst Jurist, und kriege immer wieder einen Hals wenn ich den Abmahn-Wahnsinn miterleben muss… Psion war und ist für mich TOP…

  2. Max
    28 Dez 08 9:54

    komisch … irgendwie scheint jeder auf einmal Jurist zu sein … rolleyes

  3. Mirko Karkowsky
    30 Dez 08 4:48

    Einer Firma die nicht in der Lage ist ein juristisches Schreiben in Landessprache zu verfassen, würde ich fast keinerlei Beachtung schenken. Amtssprache ist hier immer noch Deutsch.

    Ein freundliches aber bestimmtes Antwortschreiben - auf Englisch - mit der Bitte um eine deutsche Übersetzung wäre hier ganz nach meinem Geschmack.

    Gruß Mirko

  4. manuel
    30 Dez 08 5:54

    mirko, dieses schreiben ging nicht an deutsche blogbetreiber, sondern an einen blogger in england, und dort wird bekanntlich englisch gesprochen.

    bis jetzt wurden noch keine deutschen blogger angeschrieben.

    ich finde die aktion von psion sehr fair.

  5. Florian
    30 Dez 08 7:26

    Danke für die Klarstellung Manuel.

    Was mich eher wundert, ob eine “abmahnung” per mail gesetzlich ok ist. Ich kann mir vorstellen, daß in Deutschland das nicht in Ordnung sein kann.

  6. cwc
    31 Dez 08 12:21

    Das Schreiben von Psion ist noch keine Abmahnung sondern eine Bitte mit Begründung.


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